Schufa-Einträge: Was sie bedeuten und wie man sie verbessern kann


Viele Verbraucher finden heraus, dass bereits Schufa-Einträge bestehen und machen sich Sorgen. Doch ist die Sorge unbegründet und was überhaupt ist ein Eintrag in die Auskunftsdatei? Generell muss zwischen positiven und negativen Schufa-Einträgen unterschieden werden, welche unterschiedliche Auswirkungen auf den individuellen Score haben. Leider äußert sich das Unternehmen nicht zur Berechnung dieses Wertes, sondern argumentiert mit speziellen „mathematischen“ Formeln und dergleichen.

Positive Schufa-Einträge

Sobald ausschließlich negative Einträge stattfinden, ist eines Tages kein Verbraucher mehr kreditwürdig. Demnach werden auch erfolgreich abbezahlte Kredite und 24-monatige Handyverträge mit problemloser Zahlung übermittelt. Oder Leasingverträge, wo es zu keinen Komplikationen gekommen ist. Alles Faktoren, welche den Score steigen lassen.

Negative Schufa-Einträge

Meistens übermitteln Gläubiger ab der zweiten Mahnung das Fehlverhalten des Kunden an die Schufa. Weil die Meldung an die Schufa nichts anderes als vertragswidriges Handeln darstellt. Wer eine Ware oder eine Dienstleistung welcher Art auch immer erhält und diese nicht bezahlt, verstößt gegen den Kaufvertrag.

Allerdings müssen sich die Gläubiger an gewisse Vorschriften und Kriterien halten. Nur wenn Rechnungen oder Mahnungen nicht widersprochen wurde, kann die Meldung erfolgen. Zudem muss der negative Schufa-Eintrag in der Mahnung angekündigt werden. Sobald unmittelbar vor der Meldung der Gesamtbetrag einschließlich Mahngebühren erfolgt, können Kunden natürlich dem Eintrag widersprechen.

So können Schufa-Einträge verbessert werden

Zunächst bleiben die negativen Einträge bestehen, bis gewisse Fristen ablaufen. Bei falschen Daten mit sofortiger Wirkung oder (mit Kulanz) wenn die Schuld nicht höher als 2000 EUR war/ist und doch noch rückwirkend vollumfänglich beglichen wurde. Allerdings nicht bei gerichtlichen Mahnverfahren, dann ist dieser Schritt zu spät. Wenn die Schuld beglichen wurde (nur dann), werden doch noch getilgte Schulden (nach Nachweis) nach 3 Jahren gelöscht. Bei Privatinsolvenzen grundsätzlich erst nach 10 Jahren.

Der erste Schritt ist die Einforderung einer kostenlosen Selbstauskunft, die nach DSGVO nun auch direkt auf der Webseite der Schufa möglich ist. Indessen hilft nur der zügige Ausgleich offener Posten und Forderungen. Weiterhin die genaue Überprüfung der Fristen zur Löschung der Einträge. Leider gibt es Erfahrungsberichte, wobei die Schufa nicht immer automatisiert in Eigenregie Einträge löscht. Für die Zukunft hilft immer die penible Begleichung aller Rechnungen und unbedingt Mahnungen vermeiden. Dann steigert sich der Score wieder in eine positive Richtung.