Die Hauptversammlung der Aktionäre


Spätestens, wer Aktien gekauft hat und Post vom Unternehmen bekommt, in dem die Aktiengesellschaft den Termin zur Hauptversammlung mitteilt, wird sich nach dem Sinn und Zweck dieser Veranstaltung fragen. Einmal pro Jahr findet die Hauptversammlung statt, wobei auch Aktionäre dazu eingeladen werden. Doch worum geht es überhaupt?

Jeder kann teilnehmen, wird aber unterschiedlich informiert

Oftmals kaufen Kunden eine sogenannte Namensaktie. Hierbei erfolgt ein Eintrag ins Aktienregister und die Unternehmen schreiben ihre Aktionäre direkt an. Sobald Anleger über Inhaberaktien verfügen, ist der Broker oder die Direktbank/Depot-Bank zuständig, den Kunden über die nächste Hauptversammlung zu informieren. Was sind die Inhalte einer Hauptversammlung für Aktionäre?

Diese Themen spielen bei der Aktionärs-Hauptversammlung eine Rolle

Im Prinzip üben die Aktionäre ihr Recht aus, per Stimmrecht über künftige Entscheidungen des Unternehmens zu tätigen. Allerdings muss klar betont werden, dass ein Aktionär mit 500 Aktien natürlich mehr Stimmrecht hat, als ein kleiner Investor mit 10 Aktien. Daher spielt das eigene Stimmrecht – je nach Investment – mitunter keine sonderlich entscheidende Rolle.

Viele Privatanleger besuchen die Hauptversammlung nicht, obwohl das ihr gutes Recht ist. Achtung: bei manchen Titeln, wie Vorzugsaktien, können Aktionäre kein Stimmrecht ausüben. Tagespunkte bei einer Hauptversammlung sind auszugsweise:

  • Verwendung des Gewinns
  • Satzungsänderungen
  • Beschaffung von Kapital (wie Kapitalerhöhung – mehr Aktien in den Umlauf bringen)
  • Bestellungen der Abschlussprüfer und Mitglieder des Aufsichtsrates

Diese Aufzählung stellt aber nur die Spitze des Eisberges dar. Es geht grundsätzlich darum, dass Aktionäre Anteile am Unternehmen erwerben und damit ihr Stimmrecht ausüben können.

Wichtiger Faktor – die Höhe der Dividende

Die Dividende – eine Art prozentuale Gewinnausschüttung an alle Aktionäre – wird ebenfalls auf der jährlichen Hauptversammlung bestimmt. Ein wichtiger Punkt, es geht um nichts anderes als die Gewinnmarge in Form der Dividendenrendite (nach Steuern) für Aktionäre. Selbstverständlich auch für „kleinere“ Investoren.

Allerdings muss hierbei auch erwähnt werden, dass der Großteil aller Bestimmungen über die Großaktionäre abgewickelt werden, die eben durch hohe Anteile ein besonders großes Stimmrecht haben. In der Theorie zumindest können aber durchaus auch Privatanleger mit kleinerem Volumen ihr Stimmrecht ausüben. Das ist gesetzlich verankert.