Van Life – Camping mit Hindernissen


Wer unabhängig von sämtlicher Zivilisation mitten im Wald oder einem Feld stehen möchte, sollte sich vorher darüber informieren, ob dort nur übernachtet werden darf oder ob dort Camping erlaubt ist.

Auch Bußgelder kommen zum Einsatz

Als Camping versteht der Gesetzgeber: sobald ein Stuhl oder ein Tisch vor das Fahrzeug aufgestellt wird bzw. eine Markise oder ähnliche Windschutze aufgestellt werden. Und genau DAS ist nicht überall erlaubt!

Das Bußgeld kann sich zwischen 25 und 2500 Euro bewegen. Natürlich wird hierbei berücksichtigt, wie schwer das Vergehen ist. In einem Naturschutzgebiet werden die Bußgelder deutlich höher ausfallen, wie an einem Feldrand.

Zudem macht es einen Unterschied, ob nur Stühle und Tische aufgestellt wurden oder ob offenes Feuer gemacht wurde. Da verstehen die meisten Ordnungshüter dann keinen Spaß mehr.

Nur übernachten ist meistens erlaubt

Wer allerdings einen Campingkocher in der Tür seines Vans verbaut hat, hat hier mehr Glück. Eine offene Tür, ein Becher heißen Kaffees und ein Brot in der Hand vorm Wagen sind durchaus kein Problem. Allerdings lieber im Stehen, als mit einer Sitzgelegenheit.

Schließlich darf man fast überall sein Fahrzeug abstellen und auch übernachten. Nur an ausgewiesenen Naturschutzgebieten kann diese Möglichkeit verboten sein. Zumeist ist dann aber auch ein Hinweisschild aufgestellt.

Alles, was sich im Van abspielt, ist ansonsten zulässig. Schließlich gehört das Van-Innere zum Privatraum. Außerdem verhält es sich so, dass man innerhalb seines Fahrzeuges schlafen darf, wenn man sich zum Weiterfahren nicht mehr in der Lage fühlt.

Zugelassen als…
Hier gibt es unterschiedliche Varianten. Ein Van kann als LKW, Wohnmobil oder PKW zugelassen werden. Das ist abhängig vom jeweiligen Gewicht und den Ausstattungsmerkmalen, die von Bundesland zu Bundesland verschieden sein können.

Jede Zulassung hat ihre individuellen Vorteile und Nachteile, die man für sich selbst abwägen sollte, wenn man sich für eine Zulassung entscheidet.