Van Life – Diesel Um- und Ausbauten


Hier bewegt man sich tatsächlich am Rande der Legalität. Denn einfach die Filter ausbauen oder gar ganze Abgasrückführungssysteme umzubauen, sorgt nicht nur in Deutschland für rechtliche Probleme.

Warum also sollte man dieses Risiko eingehen? Machen solche Maßnahmen überhaupt Sinn? Verhindern derartig drastische Maßnahmen überhaupt einige Schwierigkeiten auf der Weltreise?

Selbstreinigung der Motoren

Bei vielen modernen Motoren verhält es sich so, dass sie sich nach dem Abschalten selbst reinigen. Trotz dieser Selbstreinigung kann das Abgasrückführung (AGR)-Ventil noch verstopfen.

Sitzt das Ventil erst einmal fest, fördert es eine hohe Rußbildung. Dadurch kommt es zu einem deutlichen Leistungsverlust, der einen zu einer umgehenden Reparatur führen muss, um wieder ordentlich vorankommen zu können.

Lohnt sich der illegale Weg?

Der Aus- beziehungsweise Umbau des AGR ist nur innerhalb der EU nicht erlaubt, während der Rest der Welt diesem Vorgang weitaus weniger bis gar keine Beachtung schenkt. Der Umbau wird mittels eines Leerrohres vorgenommen.

Bei älteren Dieseln ist dies ziemlich unkompliziert. Doch die neuen Motoren benötigen zusätzlich eine Umprogrammierung der Motorsteuerung. Erst dadurch ist die AGR vollständig abgeschaltet.

Das Prüfprogramm der AGR bleibt jedoch unangetastet und kontrolliert nach wie vor, ob die Abgasrückführung ordnungsgemäß arbeitet. Da dies jedoch nicht länger funktioniert, wird das Fehlverhalten als Fehler abgespeichert.

Bei einer HU (Hauptuntersuchung) würde dieser Fehler ausgelesen und als Mangel bewertet werden. Ferner könnten durch diesen Eingriff weitere Schwierigkeiten in der Maschine geschaffen werden.

Schlussfolgerung

Ob dieser Aufwand wirklich die Mühe wert ist, bleibt nach wie vor fraglich. Sicherlich können einerseits Probleme verhindern und einiges an Pannen ersparen oder halt zu neuen, unvorhergesehenen Schwierigkeiten mit der Maschine führen.

Es scheint eher ein Glücksspiel zu sein, das man zwar wagen kann, aber nicht muss. Was man jedoch nicht vergessen darf, ist ein Zurückbau, wenn man wieder in den Rechtskreis der Europäischen Union eintritt.